Die „Flohkiste“ ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Mitglieder des Vereins „Flohkiste“ sind die Eltern/Erziehungsberechtigten der „Flohkistenkinder“. Der Monatsbeitrag, aktuell im Kita Jahr 2021/2022, beträgt 29€. Der Beitrag erhöht sich jährlich um 1 Euro. Die „Flohkiste“ ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) angeschlossen.
Die „Flohkiste“ ist also eine Einrichtung, um deren Erhaltung die Mitglieder sich selbst kümmern müssen. Zur Erhaltung der Einrichtung sind wir auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand (z. Zt. 4 Personen). Der Vorstand ist für die Erhaltung und Instandhaltung der Einrichtung und für das Personal verantwortlich. Der Vorstand arbeitet mit der Leitung, dem Team und dem Elternbeirat zusammen. Der Elternbeirat besteht aus zwei gewählten Elternvertretern pro Gruppe.
Die pädagogische Konzeption wurde gemeinsam mit Eltern und Erzieher/ innen entwickelt. Die pädagogische Verantwortung tragen die Erzieherinnen. Die Elterninformation und die Elternmitarbeit ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen und Eltern. Alle Eltern beteiligen sich aktiv am Leben in unserem Familienzentrum und bringen sich in vielfältiger Weise ein.
Die Erzieherinnen stehen gerne zu persönlichen Gesprächen über die Arbeit in der Kita und die Entwicklung der Kinder zur Verfügung. Über die pädagogische Arbeit in unserem Familienzentrum und über besondere Anlässe , wie Feste und Feiern, informieren Elternabende, Elternbriefe, der Außenschaukasten, Aushänge im Eingangsbereich der Kita oder in der Gruppe. Außerdem erhalten die Eltern wichtige Informationen per Newsletter .
Zum Austausch zwischen den Eltern bietet sich das Elterncafe (wird ab Januar 2022 wieder angeboten), die Elternecke oder auch das Eltern/Kind Frühstück an. Außerdem können sich die Eltern mit Anregungen und Fragen an das Personal und die Elternvertreter wenden.
Um die Flohkiste im Innen- und Außenbereich gepflegt und instand zu halten, ist es für alle Eltern verpflichtend, die sogenannten „Elternstunden“ laut Betreuungsvertrag zu entrichten. Alle Eltern verpflichten sich mit der Aufnahme ihres Kindes/ihrer Kinder zur Ableistung von 3 Elternstunden pro Quartal pro Familie. Dies können z.B. Gartenarbeiten, handwerkliche Arbeiten (Reparaturen) oder das Betreuen einer Cafeteria bei Veranstaltungen sein.
Satzung des Familienzentrums Flohkiste e.V.